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Gesetzlicher Auftrag

Die Angebote des Münchner Waisenhauses basieren auf den §§ 27, 34, 41, 42 SGB VIII für den stationären Bereich und auf § 27 i.V. mit den §§ 32 und 35a für den teilstationären Bereich.
Weitere Einzelheiten zu den Paragraphen finden Sie auf der Homepage des bayerischen Landesjugendamtes:

Stationärer Bereich

§§ 27 ff. SGB VIII Grundlagen aller Hilfen zur Erziehung

§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Teilstationärer Bereich

§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

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