Über uns: Gesetzlicher Auftrag

Die Angebote des Münchner Waisenhauses basieren auf den §§ 27, 34, 41, 42 SGB VIII für den stationären Bereich und auf § 27 i.V. mit den §§ 32 und 35a für den teilstationären Bereich.
Weiterer Einzelheiten zu den Paragraphen finden Sie auf der Homepage des bayerischen Landesjugendamtes:


Stationärer Bereich

Teilstationärer Bereich