Beschreibung der Einrichtung

Das Münchner Waisenhaus ist ein Zweckbetrieb der rechtsfähigen Waisenhausstiftung München, der von der Landeshauptstadt München (LHM) treuhänderisch verwaltet wird. Hierbei obliegt

  • die Verwaltung des Grundstockvermögens der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement- Stiftungsverwaltung im Sozialreferat

  • die Betriebsführung des Münchner Waisenhauses mit allen selbst genutzten Liegenschaften aus dem Stiftungsbesitz der Leitung des Waisenhauses

Organisatorisch ist der Zweckbetrieb in die Abteilung „Familienergänzende Hilfen, Pflege und Adoption“ des Stadtjugendamtes eingebunden (S-II-F/WH). Aus rechtlichen Gründen wird er im Haushalts- und Stellenplan der LHM jedoch als eigenständiger Sonderhaushalt außerhalb des städtischen Hoheitshaushaltes geführt. Die LHM stellt dem Münchner Waisenhaus die Kosten für die treuhänderische Verwaltung jährlich in Rechnung. Das Münchner Waisenhaus finanziert sich hauptsächlich über Tagessätze (d.h. Pro Tag wird pro Kind ein Tagessatz gezahlt).

 

Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der Heimleitung und ist im Delegationsverfahren an die jeweilige Bereichsleitung der Fachbereiche delegiert (siehe Angebotsübersicht).

 

Die Verwaltungsleitung nimmt die Stellvertretungsposition der Heimleitung ein (außer Pädagogik) und ist Vorgesetzte der Mitarbeiter*innen für die Aufgabenfelder

 

  • Personalsachbearbeitung
  • Kasse, Buchhaltung, Haushalt, Controlling
  • Heimabrechnung, Statistik

 

 

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