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Gesetzlicher Auftrag
Die Angebote des Münchner Waisenhauses basieren auf den §§ 27, 34, 41, 42 SGB VIII für den stationären Bereich und auf § 27 i.V. mit den §§ 32 und 35a für den teilstationären Bereich.
Weitere Einzelheiten zu den Paragraphen finden Sie auf der Homepage des bayerischen Landesjugendamtes:
Stationärer Bereich
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§§ 27 ff. SGB VIII Grundlagen aller Hilfen zur Erziehung
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Teilstationärer Bereich
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§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
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